Wer noch eine rosa HU-Plakette am Auto hat, sollte schnell zur Hauptuntersuchung.
Zum Beginn eines neuen Jahres sollte jeder Autobesitzer einen kurzen Blick auf das hintere Kennzeichen seines Fahrzeugs werfen. Denn zum Jahreswechsel gibt es eine Besonderheit bei der HU-Fälligkeit.
Der Termin zur Hauptuntersuchung darf zwar nicht überzogen werden, in den ersten zwei Monaten drücken die Kontrollorgane im Straßenverkehr aber ein Auge zu. Wer also im Juli das Auto vorführen muss, kann dies auch noch im September tun. Und bekommt dann eine neue Plakette für 24 Monate und nicht mehr rückwirkend zwei Jahre ab dem eigentlichen Termin.
Nach der Zweimonatsfrist wird für PKW ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Zwischen vier von acht Monaten kostet es 25 Euro, über acht Monate Verzug bedeuten 60 Euro und einen Punkt im KBA-Register in Flensburg. Außerdem wird die Prüfung bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten umfangreicher und damit teurer.
Am Ende des Jahres verliert eine Plakette mit Fälligkeit Dezember jedoch ihre Gültigkeit, die Gnadenfrist gilt also nicht und das Bußgeld kann direkt im Januar fällig werden. Außerdem kann es passieren, dass die Versicherung im Schadensfall zickt. Wenn am Auto also die rosa Plakette mit der Zwölf oben klebt, sollte man jetzt fix zur Kontrolle. Die kann man übrigens auch in einer guten Werkstatt durchführen lassen, die meist „Prüftage“ anbieten, an denen ein Mitarbeiter einer der Prüforganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ) die Autos vor Ort in Augenschein nimmt.
Eine Ausnahme gilt für Autos mit Saisonkennzeichen. Niemand muss den eingewinterten Roadster für die HU aus der Garage holen, wenn der Termin außerhalb des Zulassungszeitraums liegt. Die Teilzeitgefährte(n) müssen im ersten Monat der Kennzeichengültigkeit vorgeführt werden.
Autos, die in 2018 neu zugelassen werden, bekommen übrigens eine gelbe Plakette auf das hintere Kennzeichen geklebt und müssen wie gewohnt drei Jahre nach der Erstzulassung, also 2021, zur Kontrolle.