Elektroauto-Förderung ab 2023 Das sind die neuen Richtlinien

Alle Informationen zur Förderung von Elektroautos in den Jahren 2023 und 2024.



Es rumorte schon länger im Regierungsviertel, auf den Fluren der Autohersteller und in den Verkaufsräumen der Händler. Die Förderung für Elektroautos wird ab 2023 gekürzt und für Plug-in Hybride ganz gestrichen. Jetzt gibt es endlich amtliche Informationen. Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.

Halber Bonus im Vergleich zu 2022

Die Förderung für reine Elektroautos sinkt bei einer Neuzulassung im Jahr 2023 auf 4.500 Euro, sofern das Fahrzeug einen Netto-Listenpreis von unter 40.000 Euro hat. Damit ist weiterhin der Basispreis der Baureihe gemeint, ohne Mehrwertsteuer und ohne Abzug von Rabatten. Bei einem Preis von 40.000 bis 65.000 Euro (netto) verringert sich die Förderung auf 3.000 Euro. Die Autohersteller tragen jeweils die Hälfte dieser Summen, der Rest kommt nach Beantragung beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom Staat.

Die volle Förderung für Leasingfahrzeuge gibt es nur, wenn der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten oder mehr hat. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten reduziert sich die Förderung auf 2.250 Euro (bis 40.000 Netto-Basispreis) bzw. 1.500 Euro (40.000 - 65.000 Euro). Wer ein Auto für bis zu elf Monate least, bekommt keine Förderung mehr. Junge gebrauchte Elektroauto lassen sich, unabhängig vom Neupreis, mit 3.000 Euro fördern, bei einem Leasingvertrag mit 12 bis 23 Monaten Laufzeit sind es 1.500 Euro.

Außerdem gilt: Wer von der Förderung eines Elektroautos profitiert, muss das Fahrzeug ab 2023 mindestens ein Jahr lang behalten. Damit will man den Export von hier geförderten E-Autos als Gebrauchtwagen ins Ausland unterbinden.

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Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen berechtigt, Förderanträge zu stellen. Damit dürften auch Vereine oder Kleingewerbe sowie Solo-Selbständige, die das Auto als Geschäftswagen nutzen, vom Umweltbonus ausgeschlossen sein. Wie bereits berichtet entfällt die Förderung für Plug-in Hybride ganz. Firmenwagenfahrer können die elektrifizierten Verbrenner mit Stecker aber weiterhin mit 0,5 statt einem Prozent vom Listenpreis versteuern, batterieelektrische Autos weiterhin mit 0,25 Prozent.

Wer auf einen Audi Q4 e-tron oder ein anderes Modell mit ewig langen Lieferzeiten wartet, dürfte einmal mehr für die Stornierung seines Vertrages nachdenken. Denn zum 1. Januar 2024 wird die Förderung weiter gekürzt. Dann sinkt die Preisgrenze auf 45.000 Euro ohne Mehrwertsteuer, die Förderung auf 3.000 Euro für Neufahrzeuge und 2.400 Euro für Gebrauchte. Der Kauf teurerer Autos wird dann nicht mehr unterstützt. Die Summen für Leasing sinken auf 1.500 Euro bei Neuwagem und 1.250 Euro bei Gebrauchten für Verträge mit unter 24 Monaten Laufzeit.

Ende 2024 soll die staatliche Förderung von Elektrautos ganz ausfallen. Wenn also die lange angekündigten Kleinwagen des Volkswagen-Konzerns wie VW ID.2, Cupra Urban Rebel und das Skoda-Pendant wie geplant 2025 auf den Markt kommen, dürfte das Kundeninteresse ersteinmal gering ausfallen.

Hier ist die amtliche Bekanntmachung im Detail nachzulesen.

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Text: Bernd Conrad
Bilder: Bernd Conrad