Mit dem Kaufvertrag von formulare-gratis.com ist man auf der sicheren Seite.
Die Autohersteller und -importeure versuchen, mit Umtauschprämien verlorenes Kundenvertrauen zurück zu gewinnen und den Absatz wieder in Schwung zu bringen. Bis zu 10.000 Euro günstiger wird z.B. ein VW Touareg, wenn der Neuwagenkunde einen alten Diesel dafür beim Händler stehen lässt.
Trotzdem bedeutet ein neues Auto natürlich eine große Investition, die sich nicht jeder leisten kann oder will. Was also, wenn man sein Auto gerne loswerden will, weil man sich einen neuen Gebrauchtwagen kauft? In diesem Fall ist der Verkauf „Privat and Privat“ immer noch ein interessanter Weg. Wenn alles ausreichend dokumentiert ist.
Unabdingbar ist, auch beim Gebrauchtwagengeschäft zwischen Privatleuten, ein richtiger Kaufvertrag. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Mustervorlage von formulare-gatis.com.
Die kann man sich hier unkompliziert als Word-Datei oder PDF herunterladen .
Der Autokaufvertrag für Privatleute hat z.B. enthält z.B. die wichtige Klausel, dass der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt. Wer sein gepflegtes Auto guten Gewissens verkauft und nichts zu verbergen hat, möchte ja nicht nach fünf Monaten oder mehr vom neuen Besitzer belangt werden können, weil ein teurer technischer Defekt aufgetreten ist – vor allem bei moderneren Autos mit der immer umfassenderen Elektronik an Bord ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Außerdem gilt: Bevor der potenzielle Käufer auf Probefahrt geht, sollte man sich natürlich den Personalausweis und den Führerschein zeigen lassen und kopieren – oder mit dem Smartphone abfotografieren. Wer voll und ganz sichergehen will, fährt natürlich mit.
Im Kaufvertrag von formulare-gratis.com ist natürlich auch ein Wording enthalten, das Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe benennt. Damit hat man als Verkäufer den Nachweis zur Abmeldung des Autos bei der Versicherung und der Zulassungsstelle. Gleichzeitig ist klar, dass Knöllchen oder Unfallschäden, die nach dem im Kaufvertrag genannten Zeitpunkt gesammelt bzw. verursacht werden, nicht dem ehemaligen Besitzer angelastet werden können.
Bei der Bezahlung ist das gute alte Bargeld die sicherste Alternative. Aber Vorsicht: Wer Banknoten in hohen Summen abzählt, erkennt Falschgeld vielleicht nicht. Ein seriöser Autokäufer hat sicherlich nichts dagegen, dass man den Zeitpunkt der Bezahlung (vor der Fahrzeugübergabe!) innerhalb der Banköffnungszeiten vereinbart. Dann fährt man gemeinsam zur Filiale des Kreditinstituts und zahlt den Betrag dort im Beisein des Kundenberaters ein – eventuelle Unregelmäßigkeiten werden dort natürlich entdeckt.
Wer nach dem erfolgreichen Verkauf des eigenen Autos wieder einen Gebrauchtwagen erstehen möchte, kann natürlich auch als Käufer den Vordruck des Kaufvertrages nutzen.
Allgemein gilt: Ob als Käufer oder Verkäufer, „Fair Play“ sollte immer sein. Einen früheren Unfallschaden sollte man stets angeben, auch wenn der fachmännisch instandgesetzt wurde. Denn auch wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag für Privatleute ausgeschlossen ist – das wäre eine Täuschung und ist ein Grund für den Käufer, den Vertrag rückwirkend abzuwickeln.
Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit formulare-gratis.com